top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 der Hotel Grille GbR
 
Soweit nicht einzelvertraglich gesondert vereinbart, finden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Geltung.
 
1. Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande:
a) durch die tatsächliche Aufnahme des Gastes im Hotel, ohne dass ein förmlicher Beherbergungsvertrag geschlossen wird;
b) durch die verbindliche Bestellung einer bestimmten Anzahl von Hotelzimmern für eine bestimmte Anzahl von Gästen, wobei eine schriftliche Bestätigung des Hotels entbehrlich ist, wenn die Bestellung auf einem schriftlichen Angebot des Hotels beruht, sofern die Bestellung vom Angebot des Hotels nicht abweicht.
c) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
 
Die Bindung an die Reservierungsbestätigung des Hotels entfällt, wenn eine geforderte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird. Davon abgesehen ist die Bestellung für beide Seiten verbindlich. Eine Vertragsaufhebung bedarf der schriftlichen Bestätigung der Hotelleitung. Soweit die reservierten Leistungen vom Gast nicht in Anspruch genommen werden, gelten die zu Ziffer 3) geregelten Stornierungsbedingungen.
 
2. Bereitstellung reservierter Zimmer
Auf bestimmte reservierte Zimmer besteht kein Anrecht, lediglich auf die gebuchte / bestätigte Zimmerkategorie. Die Zuweisung erfolgt durch das Hotel. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages bis um 12:00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung. Soweit nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart ist, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte, aber bis 18.00 Uhr des Anreisetages nicht abgenommene Hotelzimmer, im Rahmen der Schadensminderungspflicht, anderweitig zu vergeben.
 
3. Stornierungsbedingungen
 
Soweit nicht einzelvertraglich – insbesondere für Veranstaltungen, Meetings, Incentives und Events – gesondert vereinbart, gelten für eine Stornierung/Abbestellung/vorzeitige Abreise/Nichtanreise (No Show) reservierter Zimmer oder Leistungen folgende Bedingungen, wobei die Fristen ab dem Tag des Eingangs der Stornoerklärung im Hotel zu berechnen sind: Änderungen und / oder Stornierungen müssen in Schriftform erfolgen
 
3.1 Allgemein:
 
a) Stornierung bis 2 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag: kostenfrei möglich;
b) Nichtanreise, vorzeitige Abreise und Stornierung innerhalb von 2 Kalendertagen vor dem vereinbarten Ankunftstag: 90 % der vereinbarten Preise.
 
3.2 Aufenthalte bei Messen / Ausstellungen (abweichend von 3.1):
a) Stornierung bei Messen / Ausstellungen bis 10 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag: kostenfrei möglich;
b) Nichtanreise, vorzeitige Abreise und Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor dem Ankunftstag 90 % der vereinbarten Preise.
 
3.3 Veranstaltungen, Meetings, Incentives, Events und Gruppen:
a) Das Hotel gesteht dem Vertragspartner das Recht zu, die gebuchte Veranstaltung bis 45 Kalendertage vor Beginn kostenlos zu stornieren.
b) Im Falle einer Stornierung innerhalb der Frist von 44 Kalendertagen, hat das Hotel einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Diese beträgt:
​
aa) bei einer Stornierung in dem Zeitraum zwischen 44 und 30 Kalendertagen vor der Veranstaltung 35 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken;
​
bb) bei einer Stornierung in dem Zeitraum zwischen 29 und 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung 70 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken;
 
cc) bei einer Stornierung in dem Zeitraum zwischen 14 und 0 Kalendertagen vor der Veranstaltung 90 % des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken;
 
Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der Teilnehmer. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird als Pauschale das preislich niedrigste 3-Gänge Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Dem Vertragspartner steht der Beweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Pauschale.
 
Personenanzahländerungen können seitens des Vertragspartners in schriftlicher Form bis spätestens 8 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenlos vorgenommen werden. Die ursprüngliche Teilnehmerzahl kann maximal um 10 % reduziert werden. Reduziert der Vertragspartner die Teilnehmerzahl innerhalb der 7 Kalendertage vor der Veranstaltung, behält sich das Hotel das Recht vor, eine Pauschale in Höhe von mindestens 50 % des stornierten Umsatzes dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.
 
Das Hotel wird im Rahmen der Schadensminderungspflicht stornierte Zimmer/Leistungen nach Möglichkeit anderweitig vergeben. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die unter Punkt 3.1-3.3 aufgeführten Stornogebühren dem Kunden pauschal in Rechnung stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorhandene Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 
4. Überbuchung bei Individualreisegästen
Bei unverschuldeter Überbuchung ist das Hotel berechtigt, dem Besteller zumindest gleichwertige Zimmer zu den gleichen Konditionen in einem vergleichbaren Hotel in unmittelbarer Nähe zuzuweisen. In diesem Fall ist der Besteller berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich und sanktionslos aufzukündigen. Dies gilt nicht für Gruppenreisen / Tagungen / Veranstaltungen.
​
5. Zahlungsbedingungen
Sämtliche von Seiten des Hotels übermittelte Preise verstehen sich brutto in EURO pro Person, inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
 
Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
 
Anzahlungen sind innerhalb der in der Anforderung (z. B. Reservierungsbestätigung) gesetzten Zahlungsfrist zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens bei der Anreise/Veranstaltungsbeginn im Hotel zu begleichen. Das Hotel ist berechtigt die Aufnahme des Gastes zu verweigern, wenn die sich aus der Bestellung ergebenden Beherbergungskosten nicht im Vorhinein bezahlt sind bzw. ihre Bezahlung durch Kreditkarte oder durch sonstige, dem Hotel nachgewiesene gleichwertige Sicherstellung gewährleistet ist.
 
Erstreckt sich die Aufnahme des Gastes über einen längeren Zeitraum, sind sämtliche Gastkonten wöchentlich einmal durch Zahlung glatt zu stellen. Bewirtungskosten sind unmittelbar nach der Bewirtung fällig. Neben Barzahlung und Banküberweisung werden als Zahlungsmittel akzeptiert: Visa-, Mastercard-, JBC- und American Express Kreditkarten und Maestro- EC Karten. Schecks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
 
Gewährt das Hotel dem Gast Kredit – was nur durch gesonderte Vereinbarung erfolgen kann -, sind alle Rechnungen des Hotels innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht ausgeglichene Forderungen befinden sich im Verzug und werden pauschal mit 25,-- EUR Verzugszins bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 2.500,-- EUR, und je weitere 500,-- EUR Rechnungsbetrag pauschal mit weiteren 5,-- EUR erhoben. Ab dem Zeitpunkt der dritten Mahnstufe nicht ausgeglichene Forderungen werden mit Verzugszins belastet, der gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) 5 % und gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) 8 % über dem Basiszinssatz liegt (§ 288 Abs. 1 und Abs. 2 BGB).
 
6. Außerordentliche Kündigung des Beherbergungsvertrages
Das Hotel ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches und weiterer Ansprüche, berechtigt den Beherbergungsvertrag fristlos aufzukündigen und den Gast aufzufordern das Hotel unverzüglich zu verlassen, wenn
a) der Gast durch sein Verhalten trotz Abmahnung die Erfüllung der Verpflichtungen des Hotels gegenüber den anderen Gästen nachhaltig stört;
b) der Gast durch sein Verhalten die Sicherheit des Hotels, seines Personals und der anderen Gäste gefährdet, wobei es keiner Abmahnung bedarf;
c) dem Hotel die Erfüllung seiner Leistungspflichten unmöglich wird und es die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall entfällt auch der Anspruch des Hotels auf die Gegenleistung. Im Übrigen verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei den gesetzlichen Bestimmungen.
 
7. Haftung des Hotels gemäß § 701 ff BGB
Das Hotel haftet für vom Gast eingebrachte Sachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe: Eine unverzügliche Anzeige im Sinne von § 703 BGB muss spätestens beim Auschecken erfolgen. Gemäß § 702 BGB ist die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen und Wertsachen auf einen Betrag beschränkt, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag in Höhe von 600,-- Euro und höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 3.500,-- Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,-- Euro der Betrag von 800,-- Euro.
Soweit das Hotel im Rahmen seiner Verpflichtung aus § 702 II BGB Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten oder andere Wertsachen zur Aufbewahrung übernimmt, ist die Haftung auf vorgenannte Höchstbeträge beschränkt, es sei denn, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Hotelpersonals.
 
8. Fremdleistungen
Das Hotel wird in keinem Falle als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a BGB tätig. Für Leistungen, die nicht vom Hotel bzw. dessen Personal erbracht werden, ist daher jegliche Haftung des Hotels ausgeschlossen, auch wenn das Hotel dem Gast den Erbringer der Fremdleistung vermittelt hat. Das Hotel wird jedoch dem Gast – soweit verfügbar - alle erforderlichen Angaben machen, die zur Durchsetzung eventueller Ersatzansprüche des Gastes gegen den Erbringer der Fremdleistung erforderlich sind.
 
9. Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil
 
a) bei Aufnahme des Gastes zur Beherbergung ohne förmlichen Vertragsabschluss, durch Ausliegen an der Rezeption und Aushändigung anlässlich der Formalitäten beim Check - In;
b) bei schriftlicher Bestellung durch Beilage und Bezugnahme im Angebot des Hotels, bei schriftlicher Bestellung ohne Angebot durch Beilage und Bezugnahme im Bestätigungsschreiben des Hotels.
 
10. Besondere Bestimmungen für Gruppenreisen
a) (Definition) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für zusammengehörende Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 12 Personen, die gemeinsam anreisen und am selben Tag abreisen und ein identisches Arrangement / Package nutzen.
b) (Preise) Die schriftlich (von Seiten des Unterkunftgebers/Veranstaltungsausrichters) übermittelten Preise verstehen sich brutto pro Person, inkl. der gesetzlich geltenden MwSt. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. c) (Zahlungsbedingungen) Eine Reservierung ist für das Hotel erst bindend, wenn die berechnete Anzahlung in Höhe von 60 % spätestens 45 Kalendertage vor der Anreise dem Geschäftskonto des Hotels gutgeschrieben wird. Bei den Gruppenreisen ist das durch die Anzahlung nicht abgedeckte volle Entgelt für Unterkunft sowie vereinbarte Bewirtungskosten spätestens bei der Erbringung der Leistung zu begleichen.
d) (Stornierungsbedingungen) Es gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen zu Ziffer 3.3), ausgenommen es werden in beiderseitigem Einvernehmen andere Stornierungsregelungen festgelegt. Seite 3 von 3
e) (Namensliste und Verpflegung) Der Veranstalter der Gruppenreise hat dem Hotel bis spätestens zwei Wochen vor Anreise/Veranstaltungsbeginn eine Namensliste der Anreisenden bzw. an der Veranstaltung teilnehmenden Personen zu überlassen. Soweit die Menüzusammenstellung nicht bereits bei der Bestellung und Kalkulation der Kosten berücksichtigt ist, sind spezielle Wünsche, insbesondere was bestimmte Diäten anbetrifft, ebenfalls zwei Wochen vor Anreise dem Hotel bekannt zu geben. Das Hotel wird solche speziellen Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen.
 
f) (sonstige Regelungen)
a. Auch bei Gruppenreisen haftet das Hotel nicht für Fremdleistungen, das heißt Leistungen externer Leistungsträger, auch wenn diese Leistungen vom Hotel vermittelt wurden. Das Hotel wird den Veranstalter aber bei der Verfolgung etwaiger Ansprüche gegen den Erbringer der Fremdleistung unterstützen, das heißt ihm die erforderlichen Informationen überlassen.
b. Die Zimmer werden am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag um 12:00 Uhr zur Verfügung gestellt.
c. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche erlangte Informationen bzgl. der Reservierung folgendem und vorausgehendem Schriftverkehr gegenüber Dritten, Stillschweigen zu wahren.
 
11. (Gerichtsstand) Soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, sind für alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag die für den Geschäftssitz des Hotels zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
 
Stand: Oktober 2021
bottom of page